Weitergabe der Umsatzsteuersenkung an Privatkunden

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Yusuf
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Weitergabe der Umsatzsteuersenkung an Privatkunden

Beitrag von Yusuf »

- M-net Privatkunden profitieren von geringeren Bruttopreiseen
- Steuersenkung betrifft alle M-net Leistungen vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020

Die Bundesregierung hat im Rahmen des am 3. Juni verabschiedeten Corona-Konjunkturpakets die befristete Senkung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von 19 auf 16 Prozent beschlossen. Bayerns führender Glasfaseranbieter M-net wird diese Senkung an seine Kunden weitergeben. Die Steuersenkung kommt allen Kunden von M net zugute und gilt für alle Leistungen, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 erbracht werden. M-net Kunden mit einem Privatkunden-Produkt profitieren davon, dass die in den Produktinformationen ausgewiesenen Brutto-Preise während dieses Zeitraumes nicht in voller Höhe in Rechnung gestellt, sondern entsprechend des reduzierten Steuersatzes gesenkt werden.

„Die Auswirkungen der Pandemie betreffen die gesamte Gesellschaft in Deutschland“, erklärt Dr. Wolfgang Wallauer, Bereichsleiter für Privatkunden und Wohnungswirtschaft bei M-net. „In dieser herausfordernden Zeit können sich unsere Kunden selbstverständlich nicht nur auf unsere Dienstleistungen verlassen, sondern auch auf unsere gesellschaftliche Verantwortung. Die von der Bundesregierung beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent geben wir daher selbstverständlich direkt an unsere Kunden weiter.“

Rahmenbedingungen der Steuersenkung bei M-net

Die Mehrwertsteuersenkung orientiert sich an dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung erbracht wurde. Eine Leistung, die im Juni 2020 bereits erbracht wurde, wird auf der Juli-Rechnung noch mit 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnet. Preise und Preisgutschriften für Leistungen ab Juli 2020 sind entsprechend mit dem gesenkten Steuersatz von 16 Prozent auf der Rechnung zu finden. Infolgedessen kann es vorkommen, dass auf der Rechnung Positionen mit unterschiedlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen sind. Die Maßnahme ist aktuell befristet und gilt für M-net Leistungen, die zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2020 erbracht werden. Die Preisausweisung und Abrechnung der Geschäftskundenleistungen findet grundsätzlich auf Basis der Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer statt.

Quelle: M-net Webseite

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Anmerkung:
Die MwSt.-Senkung erfolgt ohne Anpassung der vertraglichen und werblichen Preisauszeichnungen. Die aktuellen Vertragsunterlagen, Preislisten und Werbemittel behalten also weiterhin ihre Gültigkeit und werden nicht angepasst.

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Yusuf
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Re: Weitergabe der Umsatzsteuersenkung an Privatkunden

Beitrag von Yusuf »

Reminder:
Seit dem dem 01.01.2021 liegt die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wieder bei 19 %.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von 16% endete am 31.12.2020

Gruß,
Yusuf

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